Die Umgebung der geplanten Windenergiestandorte ist typisch kulturlandschaftlich geprägt mit intensiver land- und insbesondere forstwirtschaftlicher Nutzung in unmittelbarer Umgebung. Die Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet Winterberg. Im Umkreis von 1.000 m des Vorhabens befinden sich weitere Landschafts- sowie Naturschutzgebiete, NATURA2000 und gesetzlich geschützte Biotope. Zur Vermeidung und Minderung von möglichen Beeinträchtigungen von Flora, Fauna und weiteren Schutzgütern werden in Absprache mit den Behörden geeignete Maßnahmen erarbeitet, die dem entgegenwirken. Da sich ein großer Teil des Gebietes auf bewaldeten Flächen befindet, spielt das Thema Waldumwandlung bereits in der Planung eine große Rolle. In Anspruch genommene Flächen werden an geeigneten Stellen in mehr als doppelter Flächengröße ausgeglichen, indem Wiederaufforstungen durchgeführt werden mit dem Ziel, klimafreundliche Laub- und Laubmischwälder zu etablieren.
Vögel
Das Vorhabengebiet im Hochsauerlandkreis ist überwiegend bewaldet. Faunistischen Untersuchungen zufolge wurden im Prüfbereich keine bedeutenden Rastplätze für Zugvögel, keine Schwerpunkte des Vogelzugs und keine relevanten Brutplätze festgestellt. Das Konfliktpotenzial für Vögel ist damit als gering einzustufen. Zur weiteren Minimierung gelten verbindliche Schutzmaßnahmen: Rodungsarbeiten werden außerhalb der Brutzeit durch- geführt, es erfolgen Vorab-Kontrollen unmittelbar vor Baubeginn durch eine ökologische Baubegleitung, und während der Bauarbeiten ist eine ökologische Bauüberwachung vorgesehen. Bei Brut- geschehen oder Nestfunden im Bereich des Baufeldes werden in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Tiere ergriffen.
Zwergfledermaus
Während des Betriebs der Windräder werden zum Schutz der Fledermäuse zunächst grundsätzlich nächtliche Abschaltungen eingeführt. Sofern durch ein betriebsbegleitendes Gondelmonitoring (akustische Aktivitätserfassung der Fledermäuse) nachgewiesen werden kann, dass sich im Umkreis keine Fledermäuse regelmäßig aufhalten, können die Abschaltzeiten in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde angepasst werden. Das Gondelmonitoring ist die derzeit effektivste Methode, um die Aktivität von Fledermäusen in der Rotorhöhe von Windenergieanlagen zu erfassen und daraus betriebsfreundliche Schutzmaß- nahmen abzuleiten. Für den Bau der Anlagen sollen daneben möglichst keine Habitatbäume für Fledermäuse entnommen werden. Sollten doch potenzielle Habitatbäume in Anspruch genommen werden müssen, werden entsprechende Ersatzhabitate in Form von Fledermauskästen an geeigneten Stellen installiert. Grundsätzlich werden zu entnehmende Bäume vorab auf Besatz geprüft. Außerdem herrscht (mit Ausnahme der Fundamentgießung) ein Nachtbauverbot. Zur Minimierung von Störungen durch Beeinflussung des Jagdverhaltens werden auch Vorgaben zur Baustellenbeleuchtung gemacht.
Bilder: Bluthänfling | Zwergfledermaus | Baumpieper